Schleswig-Holstein hat deutlich weniger Einwohner als Facebook Nutzer weltweit hat. Trotzdem zwingt ausgerechnet ein Gericht im Norden Deutschlands den Internetkonzern Meta zum Einlenken. Der Betreiber von Facebook muss transparenter erklären, wie Inhalte im Netzwerk ausgewählt und angezeigt werden. Das Material wurde von der vollveggie.de-Redaktion.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied im Eilverfahren gegen den US-Konzern. Meta scheiterte mit seiner Beschwerde gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig. Damit bleibt eine Anordnung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein bestehen.
Die Aufsichtsbehörde wirft Facebook vor, gegen Transparenzpflichten aus dem Medienstaatsvertrag verstoßen zu haben. Diese Regeln sollen Nutzer darüber informieren, nach welchen Kriterien Plattformen Inhalte anzeigen – in der Praxis meist gesteuert durch Algorithmen.
Informationen für Nutzer kaum auffindbar
Nach Ansicht des Gerichts machte Facebook diese Informationen nicht ausreichend zugänglich. Die Hinweise seien zum Zeitpunkt der Beanstandung schwer zu finden und nur umständlich erreichbar gewesen. So war das sogenannte „Transparency Center“ nicht direkt sichtbar.
Auch die Funktion „Warum sehe ich diesen Beitrag?“ überzeugte die Richter nicht. Sie war lediglich in der App verfügbar und bot dort nur oberflächliche Erklärungen mit allgemeinen Formulierungen. Für Nutzer blieb damit unklar, warum bestimmte Inhalte im Newsfeed erscheinen.
Meta argumentierte, die Transparenzvorgaben aus dem Medienstaatsvertrag verstießen gegen europäisches Recht. Der Konzern verwies unter anderem auf die E-Commerce-Richtlinie, den Digital Services Act und die Platform-to-Business-Verordnung.
Das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation im Eilverfahren jedoch nicht. Zwar räumten die Richter ein, dass die Vereinbarkeit der Regelung mit EU-Recht „höchst umstritten“ sei. Diese Frage müsse jedoch in einem Hauptverfahren geklärt werden. Erst dann könne auch der Europäische Gerichtshof eingeschaltet werden.

Facebook als Schlüsselakteur der Meinungsbildung
In seiner Begründung betonte das Gericht die besondere Rolle von Plattformen wie Facebook für die öffentliche Meinungsbildung. Vor allem der Newsfeed entscheide maßgeblich darüber, welche Inhalte Nutzer wahrnehmen.
Da Facebook mithilfe von Algorithmen steuert, was sichtbar wird, seien klare Transparenzregeln unverzichtbar. Der Einfluss des Netzwerks sei enorm, nicht zuletzt wegen seines werbefinanzierten Geschäftsmodells und der Ausrichtung auf maximale Reichweite.
Erinnern wir daran, früher haben wir berichtet: Jahrestag des Anschlags in Magdeburg: Die Stadt erinnert an die Opfer der Tragödie auf dem Weihnachtsmarkt.
