Wer sich 2026 mit Familienleistungen beschäftigt, landet fast immer zuerst bei kindergeld 2026. Das ist logisch: Die Leistung bleibt für viele Haushalte die finanzielle Basis, auf die dann weitere Hilfen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder steuerliche Entlastungen aufbauen. Seit Januar 2026 liegt das Kindergeld bei 259 Euro pro Kind und Monat. Die Erhöhung erfolgte automatisch, ein neuer Antrag war für Familien, die bereits Kindergeld beziehen, nicht nötig. Das Material wurde von der vollveggie.de-Redaktion.
Zuständig ist weiterhin die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort können Eltern den Antrag inzwischen auch online stellen, was den Ablauf deutlich einfacher macht. Wer neu beantragt, sollte trotzdem genau hinschauen: Anspruch, Unterlagen, Fristen und Sonderregeln für volljährige Kinder sind im Detail wichtig. Gerade beim Übergang von Schule zu Ausbildung oder Studium entstehen in der Praxis die meisten Rückfragen. In diesem Ratgeber finden Sie die aktuelle kindergeld höhe, den Ablauf beim kindergeld antrag und die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zu 2025.
„Ab Januar 2026 wird das Kindergeld um 4 Euro auf 259 Euro monatlich pro Kind erhöht.“
Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Familienkasse
Kindergeld 2026: Wie viel Geld gibt es pro Kind?
Die Antwort auf die Frage kindergeld wieviel ist 2026 so klar wie lange nicht mehr: Für jedes anspruchsberechtigte Kind gibt es 259 Euro im Monat. Anders als früher wird heute nicht mehr nach erstem, zweitem oder drittem Kind gestaffelt. Der Betrag ist einheitlich. Damit liegt das Kindergeld 2026 um 4 Euro höher als 2025. 2024 lag der Satz noch bei 250 Euro pro Kind, 2025 stieg er auf 255 Euro, und seit Januar 2026 sind es nun 259 Euro.
Für Familien ist das vor allem deshalb relevant, weil sich die Leistung direkt auf das monatliche Haushaltsbudget auswirkt. Wer mehrere Kinder hat, merkt auch kleine Anhebungen sofort. Bei zwei Kindern steigt der monatliche Gesamtbetrag 2026 auf 518 Euro, bei drei Kindern auf 777 Euro. Das klingt zunächst nach einfacher Rechenarbeit, ist aber im Alltag oft genau die Summe, die über Entlastung oder Engpass entscheidet. Die Familienkasse zahlt dabei in einer Summe an die berechtigte Person aus, in der Regel an einen Elternteil.
Tabelle: Kindergeld-Beträge 2024 vs. 2025 vs. 2026
| Jahr | Betrag pro Kind/Monat | Änderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| 2024 | 250 Euro | – |
| 2025 | 255 Euro | +5 Euro |
| 2026 | 259 Euro | +4 Euro |
Die Tabelle zeigt, dass das Kindergeld in zwei aufeinanderfolgenden Jahren angepasst wurde. 2025 erfolgte der Sprung auf 255 Euro, 2026 die nächste Erhöhung auf 259 Euro. Für laufende Bezüge mussten Eltern dafür keinen neuen Antrag stellen. Die Anpassung wurde automatisch übernommen. Das gilt laut Bundesagentur für Arbeit auch dann, wenn der Antrag bereits vorher bewilligt war.
Wer über das reine Kindergeld hinaus denkt, sollte noch einen Punkt im Blick behalten: Parallel dazu gibt es steuerliche Kinderfreibeträge. Für 2026 nennt das Familienportal einen Kinderfreibetrag von 6.828 Euro bei Zusammenveranlagung beziehungsweise 3.414 Euro pro Elternteil. Im Alltag wird das zwar nicht direkt als monatliche Auszahlung sichtbar, gehört aber zu den wichtigsten Änderungen im Familiensteuerrecht des Jahres 2026.
Auf einen Blick
- 259 Euro monatlich pro Kind seit Januar 2026
- einheitlicher Satz für alle Kinder
- automatische Anpassung für bestehende Bezüge
- Auszahlung über die familienkasse
- zusätzlich kann je nach Einkommen ein Kinderzuschlag möglich sein

Kindergeld beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der kindergeld antrag läuft heute deutlich digitaler als noch vor wenigen Jahren. Die Familienkasse bietet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit Online-Services an, über die sich Anträge rund um Kindergeld einreichen lassen. Nach Angaben der Behörde kann der Antrag bei Geburt und auch für Kinder ab 18 Jahren vollständig elektronisch gestellt werden. Mit BundID ist das ohne Ausdruck möglich, alternativ kann der Antrag online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die Familienkasse geschickt werden.
In der Praxis lohnt sich ein strukturierter Ablauf. Viele Verzögerungen entstehen nicht, weil der Anspruch fehlt, sondern weil Unterlagen fehlen oder Angaben unvollständig sind. Besonders bei getrennt lebenden Eltern, bei volljährigen Kindern oder bei grenzüberschreitenden Fällen prüft die Familienkasse genauer. Das ist normal und kein Hinweis darauf, dass etwas schiefläuft. Wer die Nachweise direkt vollständig hochlädt, spart oft Wochen.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Zuständige Stelle klären
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Informationen, Formulare und Online-Zugänge finden sich zentral über das Portal „Familie und Kinder“. - Antrag auswählen
Für Neugeborene gibt es den regulären Antrag. Für volljährige Kinder kommen je nach Situation zusätzliche Formulare oder Nachweise hinzu, etwa bei Ausbildung, Studium oder Arbeitssuche. - Unterlagen vorbereiten
Typisch sind Angaben zum Kind, zur antragstellenden Person und zur Bankverbindung. Bei älteren Kindern kommen oft Schul-, Studien- oder Ausbildungsnachweise dazu. In besonderen Fällen verlangt die Familienkasse weitere Belege. - Online einreichen oder per Post senden
Mit elektronischer Identifizierung geht der Antrag komplett digital. Ohne BundID ist ein Online-Antrag ebenfalls möglich, dann aber mit Ausdruck und Unterschrift. - Bescheid prüfen und Änderungen melden
Nach dem Bescheid sollten Eltern die Angaben kontrollieren. Wichtig ist, spätere Änderungen rechtzeitig mitzuteilen, etwa wenn ein Kind die Ausbildung beendet oder sich die Familiensituation ändert.
Welche Unterlagen sind meist nötig?
Nicht jede Familie muss exakt dieselben Nachweise einreichen. Trotzdem gibt es eine Art Grundpaket, das fast immer gebraucht wird. Dazu gehören vor allem:
- persönliche Daten der antragstellenden Person
- Daten des Kindes
- Steuer-Identifikationsnummern
- Bankverbindung
- gegebenenfalls Nachweise zu Ausbildung, Studium oder Arbeitssuche bei volljährigen Kindern
- in Sonderfällen zusätzliche Erklärungen zur Berechtigten-Bestimmung oder zum Aufenthalt
Gerade die Berechtigten-Bestimmung wird oft übersehen. Das Familienportal weist darauf hin, dass bei getrennt lebenden Eltern geregelt werden muss, zugunsten welcher Person das Kindergeld ausgezahlt wird. Dafür gibt es eine Erklärung am Ende des Antrags. Sie gilt in der Regel dauerhaft, kann aber widerrufen werden. Rückwirkend ändert ein Widerruf frühere Monate nicht.
Fristen: Lieber früh als knapp
Beim Kindergeld ist die zeitnahe Antragstellung keine Formalität, sondern wichtig für die Auszahlung. Offizielle Stellen raten dazu, Anträge frühzeitig zu stellen und Unterlagen vollständig einzureichen. Das gilt besonders nach der Geburt, nach dem Schulabschluss und beim Übergang in Studium oder Ausbildung. Wer zu lange wartet, produziert unnötige Lücken im Verfahren.
„Wenn Ihr Kind älter als 18 Jahre ist, benötigt die Familienkasse zusätzliche Nachweise wie eine Praktikumsbestätigung oder eine Studienbescheinigung.“
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionalinformation der Familienkasse
Was hat sich 2026 beim Kindergeld geändert?
Die wichtigste Änderung beim kindergeld 2026 ist die Erhöhung von 255 auf 259 Euro pro Kind und Monat. Das ist der Kernpunkt, den Eltern kennen müssen. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Anhebung Anfang Januar 2026 offiziell bestätigt. Für Familien, die bereits Kindergeld beziehen, war kein zusätzlicher Antrag nötig. Die höhere Summe wurde automatisch ausgezahlt.
Im Vergleich zu 2025 ist die Veränderung also überschaubar, aber relevant. 2025 war das Jahr der Erhöhung auf 255 Euro, 2026 folgte die nächste Anhebung um 4 Euro. Dazu kommt, dass 2026 auch die steuerliche Seite für Familien angepasst wurde: Der Kinderfreibetrag steigt nach Angaben des Familienportals auf 6.828 Euro bei Zusammenveranlagung. Für viele Eltern ist das nicht so sichtbar wie eine monatliche Überweisung, steuerlich ist es aber trotzdem ein wichtiger Punkt.
Was sich nicht geändert hat, ist fast genauso wichtig. Zuständig bleibt die Familienkasse. Der Antrag läuft weiterhin über die bekannten Formulare und eServices. Auch der Grundsatz, dass Kindergeld grundsätzlich bis zur Volljährigkeit ohne besondere Zusatzvoraussetzungen gezahlt wird und danach nur in bestimmten Konstellationen weiterläuft, bleibt bestehen. Wer bereits im System ist, muss sich also nicht auf einen kompletten Neustart einstellen. Die Regeln sind weitgehend stabil geblieben; geändert hat sich vor allem die Höhe.
Vergleich 2025 zu 2026
- 2025: 255 Euro pro Kind
- 2026: 259 Euro pro Kind
- kein neuer Antrag für laufende Bezüge
- automatische Anpassung durch die Familienkasse
- Kinderfreibetrag 2026 höher als im Vorjahr
Kindergeld und Kinderzuschlag: Wer hat Anspruch auf beides?
Viele Familien schauen beim Thema kinderzuschlag 2026 erst dann genauer hin, wenn das Kindergeld allein nicht reicht. Genau dafür ist die Leistung gedacht: Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern mit kleinem Einkommen, damit der Bedarf der Kinder gedeckt werden kann, ohne dass allein deshalb Bürgergeld nötig wird. Zuständig ist auch hier die Familienkasse. Nach Angaben des Familienportals kann der Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen eingehalten werden. Die Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Elternpaare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.
Bei der Höhe ist wichtig, sauber zu formulieren. Das Familienportal nennt für den Kinderzuschlag einen Betrag von bis zu 297 Euro pro Kind im Monat. Diese Angabe gilt nach aktuellem Stand auch 2026 auf den offiziellen Informationsseiten weiter als maßgeblicher Höchstbetrag. Wie viel tatsächlich ausgezahlt wird, hängt aber immer von der konkreten Situation der Familie ab, also etwa von Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und der Zahl der Kinder. Es geht also nicht um einen pauschalen Festbetrag, den jede Familie automatisch bekommt.
In der Praxis ist die Kombination aus Kindergeld und Kinderzuschlag für viele Haushalte entscheidend. Das Kindergeld ist die allgemeine Familienleistung, der Kinderzuschlag ist die ergänzende Hilfe. Wer Kinderzuschlag erhält, kann unter Umständen zusätzlich von Leistungen für Bildung und Teilhabe profitieren. Auch deshalb lohnt sich die Prüfung fast immer, wenn das Einkommen knapp oberhalb anderer Sozialleistungen liegt. Die Familienkasse bietet dafür eigene Informationen und Rechentools an.
Wer kann Anspruch auf beides haben?
- Eltern erhalten Kindergeld 2026 für ein anspruchsberechtigtes Kind.
- Zusätzlich kann Kinderzuschlag möglich sein, wenn das Einkommen zwar für die Eltern selbst reicht, aber nicht ausreichend für die ganze Familie ist.
- Es gelten Einkommens- und Vermögensprüfungen.
- Der Kinderzuschlag wird nicht unbegrenzt offen bewilligt, sondern in der Regel für sechs Monate. Änderungen beim Einkommen oder bei den Wohnkosten wirken sich in diesem Bewilligungszeitraum laut Merkblatt grundsätzlich nicht sofort aus.
„Der Kinderzuschlag beträgt ab 1. Januar 2025 pro Kind bis zu 297 Euro im Monat, abhängig von der Situation Ihrer Familie.“
Quelle: Familienportal des Bundes

Kindergeld für volljährige Kinder: Bis wann wird gezahlt?
Ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch nicht automatisch. Genau an dieser Stelle entstehen aber die meisten Missverständnisse. Grundsätzlich wird Kindergeld mindestens bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Danach kann der Anspruch weiter bestehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Altersgrenze liegt bei 25 Jahren. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren kommt Kindergeld etwa dann in Betracht, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden. Auch anerkannte Freiwilligendienste oder bestimmte Übergangsphasen spielen eine Rolle.
Wer studiert oder eine erste Ausbildung macht, bleibt also oft weiter im Bezug. Das gilt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit für die erste Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise das erste Studium. Entscheidend ist, dass entsprechende Nachweise vorliegen und der Familienkasse rechtzeitig vorgelegt werden. Gerade bei Studienbeginn, Fachwechsel, Ausbildungsende oder Unterbrechungen sollte man nicht warten, bis Rückfragen kommen. Sonst stockt die Bearbeitung schnell.
Es gibt daneben weitere Konstellationen. Ist ein volljähriges Kind arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet, kann Kindergeld bis zum 21. Geburtstag gezahlt werden. Findet ein Kind keinen Ausbildungsplatz, ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Zahlung bis 25 möglich. Das zeigt, dass nicht nur Ausbildung und Studium zählen, sondern auch Übergangs- und Suchphasen. Entscheidend ist immer, dass die jeweilige Situation offiziell nachgewiesen werden kann.
Bei Kindern mit Behinderung gelten noch einmal besondere Regeln. Das Familienportal weist darauf hin, dass ein Anspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus möglich sein kann, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann. Dann prüft die Familienkasse den Einzelfall genauer, unter anderem auch das eigene Einkommen des Kindes. Diese Ausnahme ist im Alltag nicht der Regelfall, aber für betroffene Familien natürlich sehr wichtig.
Typische Fälle bei volljährigen Kindern
- Schul- oder Berufsausbildung
Kindergeld ist in vielen Fällen bis 25 möglich, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet. - Studium
Auch im Studium kann weiter Anspruch bestehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und Nachweise vorliegen. - Arbeitslosigkeit
Bis zum 21. Geburtstag kommt Kindergeld infrage, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. - Kein Ausbildungsplatz
Wenn ein Ausbildungsplatz fehlt, kann Kindergeld unter bestimmten Bedingungen weitergezahlt werden. - Behinderung
In besonderen Fällen ist auch eine Zahlung über das 25. Lebensjahr hinaus möglich.
„Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.“
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
FAQ
Wann wird das Kindergeld 2026 ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nicht für alle gleichzeitig, sondern nach Endziffer der Kindergeldnummer. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht dafür einen offiziellen Auszahlungskalender für 2026, getrennt für Kindergeld und Kinderzuschlag. Eltern können die Termine dort monatsgenau prüfen.
Muss ich wegen der Erhöhung 2026 einen neuen Antrag stellen?
Nein. Wer bereits Kindergeld erhält oder den Antrag schon bewilligt bekommen hat, muss wegen der Erhöhung auf 259 Euro nichts extra unternehmen. Die Familienkasse hat die Anpassung automatisch vorgenommen.
Wo stelle ich den Kindergeldantrag?
Der Antrag läuft über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Antragstellung ist online möglich, mit BundID sogar vollständig digital ohne Ausdruck. Ohne BundID kann der Antrag online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden.
Kann ich Kindergeld und Kinderzuschlag gleichzeitig bekommen?
Ja, das ist möglich. Das Kindergeld ist die Grundleistung für Familien, der Kinderzuschlag kann ergänzend hinzukommen, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, hängt von der individuellen Haushaltslage ab.
Bis wann gibt es Kindergeld für mein erwachsenes Kind?
In vielen Fällen bis zum 25. Geburtstag, etwa bei Ausbildung oder Studium. Bei Arbeitslosigkeit gilt häufig die Grenze von 21 Jahren, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In Sonderfällen, etwa bei Behinderung, können andere Regeln greifen.
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