In Bochum sorgt ein nächtlicher Polizeieinsatz für große Diskussionen: Eine 12-Jährige wurde schwer verletzt, nachdem sie laut Ermittlern mit zwei Messern auf die Beamten zugelaufen war. Das gehörlose Mädchen war bereits am Vortag aus ihrer Wohngruppe in Münster verschwunden und als vermisst gemeldet worden. Sie leidet an einer Erkrankung und ist dringend auf Insulin angewiesen; ohne Medikamente bestand akute Lebensgefahr. Obwohl der Mutter aus Bochum zuvor das Sorgerecht entzogen worden war, hielt sich das Kind offenbar erneut bei ihr versteckt. Der dramatische Vorfall hat bundesweit Debatten über Polizeieinsätze mit Minderjährigen ausgelöst. Das Material wurde von der vollveggie.de-Redaktion.
Wie sich die Situation in der Wohnung in Bochum zuspitzte
Nach Angaben der Polizei trafen Einsatzkräfte kurz nach Mitternacht an dem Mehrfamilienhaus ein. Aus der Wohnung waren Geräusche zu hören, doch niemand öffnete, weshalb ein Schlüsseldienst angefordert wurde. Rund eine Stunde später öffnete die ebenfalls gehörlose Mutter schließlich doch die Tür, im Hintergrund war ihre Tochter zu sehen. Als die Beamten die Wohnung betraten, rannte das Mädchen plötzlich aus einem Zimmer und hielt in beiden Händen Messer.
Daraufhin setzten die Beamten gleichzeitig unterschiedliche Mittel ein: Einer nutzte ein Elektroschockgerät, der andere gab Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab. Eine Nachbarin berichtete, dass sie „Knallgeräusche sowie die Schreie von Mutter und Tochter“ gehört habe. Die Polizisten leisteten sofort Erste Hilfe, bis der Rettungsdienst eintraf. Die 12-Jährige wurde in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht und notoperiert. Laut Polizei war der Zustand zunächst lebensbedrohlich, später jedoch „kritisch, aber stabil“.

Warum der Fall so großes Echo hervorruft
Der Vorfall löste auch in der Polizeigewerkschaft GdP Reaktionen aus. NRW-Landeschef Patrick Schlüter betonte, dass Messerangriffe „in jedem Alter lebensgefährlich“ seien. Bereits kleinste schnelle Bewegungen könnten schwere oder tödliche Verletzungen verursachen, erklärte er und sprach von einer „extrem belastenden Einsatzlage für alle Beteiligten“. Gleichzeitig erinnerte die GdP daran, dass der Schusswaffengebrauch gegen Kinder gesetzlich besonders streng geregelt ist und nur zugelassen wird, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht.

Die Ermittlungsbehörden prüfen nun detailliert, wie viele Schüsse abgegeben wurden, wie die Kommunikation mit der gehörlosen Mutter und dem gehörlosen Mädchen ablief und ob alle Einsatzrichtlinien korrekt eingehalten wurden. Unklar bleibt auch, warum die 12-Jährige erneut bei ihrer Mutter war, obwohl diese nach früheren Entscheidungen weder das Sorgerecht noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht besaß. Zudem untersuchen Ermittler, wie lange das Kind ohne überlebenswichtige Medikamente auskommen musste und ob dies den Zustand zusätzlich verschärfte.
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