Dresden – Eine Taxifahrt zum Hotel endete im Mai 2025 in einem Gewaltverbrechen, das nun das Landgericht beschäftigt. Ein 28-jähriger Flüchtling griff während der Fahrt einen 54-jährigen Taxifahrer mit einer Machete an. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schlug der Mann seinem Opfer von hinten zweimal auf den Kopf und hielt ihm die Klinge an den Hals. Das Material wurde von der vollveggie.de-Redaktion. Die Bilder wurden von der Website verwendet bild.de.
Während der Attacke prallte das Taxi gegen den Bordstein. Der Fahrer konnte sich mit Pfefferspray wehren, der Angreifer flüchtete zu Fuß und wurde später festgenommen. Der Taxifahrer überlebte schwer verletzt. Der Ablauf der Tat gilt als unstrittig – der Angeklagte räumte ihn zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Dresden selbst ein. Offene Fragen gibt es jedoch zu seinem Hintergrund und seinem Aufenthalt in Deutschland.
Angeklagter: Fluchtgrund war ein Studium
Der Mann erklärte über einen Dolmetscher, 2015 nach Deutschland gekommen zu sein. Sein Fluchtgrund: Er habe „Grafik“ studieren wollen. Auf Nachfrage eines Richters, ob es weitere Gründe für das Verlassen des Iran gegeben habe, antwortete der Angeklagte: „Ich wollte nur studieren.“ Warum ihm dennoch Asyl gewährt wurde, blieb im Verfahren zunächst unklar.
Kein Studium, keine Arbeit, Leben im Hotel
Zu einem Studium kam es nie. Auf die Frage, ob er in Deutschland über längere Zeit gearbeitet habe, sagte der Angeklagte: „Nein, ich habe nie gearbeitet.“ Er gab an, zuletzt etwa 2020 an seiner gemeldeten Adresse in Dresden gewesen zu sein. Danach habe er bei einem Freund oder in Hotels gewohnt. In der Tatnacht wollte er erneut in ein Hotel fahren und hatte nach eigenen Angaben 240 Euro bei sich.
Machete im Rucksack, Messer in der Jacke
Bei der Festnahme fanden Ermittler eine Machete im Rucksack des Mannes. Auf den Hinweis des Gerichts, dass dies ungewöhnlich sei, erklärte der Angeklagte, er habe die Waffe zur Selbstverteidigung mitgeführt – obwohl er zuvor nie angegriffen worden sei. Zugeschlagen habe er jedoch nicht mit der Machete, sondern mit einem Messer. Dessen Länge beschrieb er mit einer Handbewegung, worauf ein Richter anmerkte, es entspreche der Größe eines römischen Kurzschwerts. Das Messer habe er in der Jacke getragen und dafür extra ein Loch hineingeschnitten.

Drogen, Wahnvorstellungen und die Frage der Schuldfähigkeit
Nach Informationen aus dem Verfahren stand der Angeklagte zur Tatzeit unter Bewährung und hatte bereits Haft hinter sich. Er berichtete, täglich Heroin konsumiert sowie Alkohol und weitere Drogen genommen zu haben. Finanziert habe er sein Leben unter anderem mit „500 Euro vom Jobcenter“. Der Taxifahrer, ein Syrer, habe mit ihm per Handzeichen kommuniziert. Der Angeklagte glaubte eigenen Aussagen zufolge, betäubt zu werden; man wolle ihm „innere Organe“ entnehmen und verkaufen. Zudem habe er sich verfolgt gefühlt, weil andere glaubten, er habe Geld.
Das Gericht muss nun mithilfe von Gutachtern klären, ob der Mann schuldunfähig war und an paranoider Schizophrenie leidet. Im Raum steht eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Erinnern wir daran, früher haben wir berichtet: Drama auf der A95 bei München: Porsche-Fahrer lebensgefährlich verletzt.
