In Afghanistan ist ein neues Strafprozessrecht in Kraft getreten, das vom obersten Führer des Landes und Anführer der Taliban, Mullah Hibatullah Achundsada, gebilligt wurde. Veröffentlicht wurde das Dokument von der Menschenrechtsorganisation „Rawadari“. Deren Vertreter warnen, dass der neue Kodex Diskriminierung, Sklaverei, Tötungen und Gewalt legalisiere – insbesondere gegen Frauen und Kinder. Menschenrechtler betonen, es gehe nicht um einzelne Passagen, sondern um eine systemische Veränderung des rechtlichen Rahmens. Das Material wurde von der vollveggie.de-Redaktion.
„Rawadari“ weist darauf hin, dass der Kodex Ungleichheit nach Geschlecht, Religion und sozialer Herkunft festschreibt. Zudem lässt der Text Formen von Gewalt zu, die zuvor als schwere Straftaten galten. Der Schutz der Rechte von Frauen und Kindern bleibt faktisch unzureichend. Organisationen warnen außerdem, dass die neuen Normen eine rechtliche Grundlage für die Verfolgung Andersdenkender schaffen.
„Die Rechte von Tieren sind besser geschützt als die von Frauen“
Die Menschenrechtsaktivistin Bilqis Ahmadi erklärte, der neue Kodex zeige deutlich die Prioritäten der Machthaber. Ihrer Ansicht nach versetzen die gesetzlichen Regelungen Frauen in eine extrem schutzlose Lage. In der Praxis sei der Schutz ihrer Rechte schwächer als der von Tieren.
„Dieser Kodex schützt die Rechte von Tieren besser als die Rechte von Frauen“, sagte Bilqis Ahmadi.
Auch die Stiftung von Malala Yousafzai, Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 2014, äußerte scharfe Kritik. Die Organisation erklärte, das Dokument vollende die Legalisierung eines „Geschlechterapartheidsystems“ in Afghanistan. Nach Einschätzung der Stiftung ist die Diskriminierung von Frauen nun gesetzlich verankert.
15 Tage Haft für das Schlagen der Ehefrau, fünf Monate für Tierkämpfe
Besondere Empörung lösten konkrete Artikel des neuen Kodex aus. Sie verdeutlichen den Unterschied im Umgang mit Gewalt gegen Frauen und Grausamkeit gegenüber Tieren.
Artikel 32 lautet:
„Wenn ein Ehemann seine Ehefrau übermäßig schlägt, sodass es zu Knochenbrüchen, Wunden oder Blutergüssen kommt, und wenn die Ehefrau die Stichhaltigkeit ihrer Beschwerde vor dem Richter nachweist, gilt der Ehemann als schuldig. Der Richter muss ihn zu 15 Tagen Freiheitsentzug verurteilen.“
Artikel 70 sieht hingegen eine deutlich härtere Strafe vor:
„Eine Person, die Tiere (Hunde, Kamele, Schafe und ähnliche) oder Vögel zu Kämpfen zwingt, gilt als schuldig. Der Richter muss sie zu fünf Monaten Freiheitsentzug verurteilen.“
Damit gelten nach dem neuen Kodex etwa Hahnenkämpfe als schwereres Vergehen als das Zufügen von Körperverletzungen an der Ehefrau. Menschenrechts- und feministische Organisationen bezeichnen dies als anschauliches Beispiel institutionalisierter Gewalt.
Erinnern wir daran, früher haben wir berichtet: Der Louvre zeigt die Krone der Kaiserin erstmals nach dem Raub.
