Leverkusen – Nach fast vier Jahren juristischem Streit steht die Entscheidung fest: Der berüchtigte Al-Zein-Clan muss seine Luxusvilla in Leverkusen abgeben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Mohamed Al-Zein zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig. Der Staat kann nun endgültig auf das Anwesen zugreifen. Das Material wurde von der vollveggie.de-Redaktion unter Bezugnahme auf germania-business.de. Die Bilder wurden von der Website verwendet bild.de.
Die Villa mit rund 300 Quadratmetern Wohnfläche und einem etwa 1700 Quadratmeter großen Grundstück galt lange als zentraler Treffpunkt der Großfamilie. Clan-Chef Badia Al-Zein, bekannt unter dem Spitznamen „Buddy“, lebte dort gemeinsam mit mehreren Angehörigen. Eigentümer war sein Sohn Mohamed Al-Zein, der beim Kauf der Immobilie als Besitzer eingetragen wurde. Das Anwesen steht im nordrhein-westfälischen Leverkusen.
Einziehung der Villa und mögliche Verwertung
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Weg für die Verwertung der Immobilie frei. Julius Sterzel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, erklärte: „Mit dem Beschluss ist nun der Weg für die Verwertung frei. In der Regel bedeutet das, dass ein Haus veräußert wird.“ Ob es zu einer Zwangsversteigerung kommt oder ein anderer Verkaufsweg gewählt wird, prüfen die Behörden nun. Klar ist: Die Luxusvilla geht in staatlichen Besitz über.
Bereits im April hatte das Landgericht Düsseldorf die Einziehung des Anwesens angeordnet. Mohamed Al-Zein war wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Sein Vater Badia Al-Zein sitzt derzeit eine sechsjährige Haftstrafe wegen Geiselnahme und Sozialbetrugs ab. Die Verfahren gegen den Clan hatten bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.

Razzia, Bargeld und Sozialbetrug
Die Entscheidung hatte sich verzögert, weil sich Mohamed Al-Zein auf das Jugendstrafrecht berief. Das Gericht stellte jedoch fest, dass er beim Kauf der Villa bereits 21 Jahre alt war und somit voll strafmündig. Damit war der Weg für die Einziehung frei. Die Villa war bereits 2021 Ziel einer großangelegten Razzia. Dabei stellte die Polizei Bargeld in sechsstelliger Höhe sowie Luxusuhren im Wert von rund 160.000 Euro sicher.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Clan banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen. Mit falschen oder unvollständigen Angaben sollen beim Jobcenter Leverkusen rund 462.000 Euro an Sozialleistungen und Krankenkassenbeiträgen erschlichen worden sein. Mit diesen Geldern wurde auch der Kredit für das Haus bedient. Ein Staatsanwalt sagte zum Prozessauftakt: „Mit Einkünften aus Straftaten haben die Angeklagten ein erhebliches Vermögen angehäuft.“ Der BGH-Beschluss gilt nun als deutliches Signal im Kampf gegen organisierte Kriminalität.
Erinnern wir daran, früher haben wir berichtet: Großbrand in Zehdenick: Aldi und Rewe vor dem Abriss völlig zerstört.
