Berlin – Seit Mittwoch ist das Urteil gefallen: Nils H. (28), früher Jugendtrainer beim 1. FC Union Berlin, ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Vor Gericht gestand er, zwei ihm anvertraute elfjährige Jungen missbraucht zu haben. Trotz der Schwere der Tat bleibt der Mann vorerst auf freiem Fuß. Das Material wurde von der vollveggie.de-Redaktion. Die Bilder wurden von der Website verwendet bild.de.
Das Berliner Landgericht verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, setzte diese jedoch zur Bewährung aus. Zusätzlich ordnete das Gericht eine Therapie an. Der ausgebildete Erzieher lebt inzwischen in Stuttgart und darf das Gefängnis zunächst meiden.
Nach Überzeugung der 7. Großen Strafkammer ließ der Angeklagte im Dezember 2022 und im Februar 2023 zwei Jungen aus Mecklenburg-Vorpommern in seiner Berliner Wohnung übernachten. Die Kinder hatten an einem Nachwuchscamp teilgenommen. Dort habe er sie sexuell berührt, räumte H. während des Prozesses ein.
Die Vorsitzende Richterin Iris Berger-Sieg machte deutlich, wie schwer das Fehlverhalten wiegt. Der Angeklagte habe „das Vertrauen der Kinder und Eltern missbraucht und seine Stellung als Trainer ausgenutzt“. Beide Opfer seien in ihrer Lebensführung beeinträchtigt, ihr Sicherheitsgefühl nachhaltig gestört worden.
Union Berlin zog früh Konsequenzen
Als Anfang 2023 erste Vorwürfe bekannt wurden, reagierte der Verein. Union Berlin trennte sich von dem Nachwuchstrainer und informierte umgehend die Polizei. Die Staatsanwaltschaft erhob später Anklage – unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, versuchten Missbrauchs sowie der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte.
Ursprünglich wurden dem 28-Jährigen zwölf mutmaßliche Taten zur Last gelegt. Nach einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellte das Gericht mehrere Fälle vorläufig ein. Beim Strafmaß berücksichtigte die Kammer vor allem das Geständnis des Angeklagten. Dadurch mussten die betroffenen Kinder nicht im Prozess aussagen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Das nun gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Erinnern wir daran, früher haben wir berichtet: Schulen wegen Wetterlage geschlossen.
